|
Schlagzeilen |
|
|
Aktuelles aus der Kirche |
|
|
Der Erzbischof |
|
|
Predigten, Reden und Ansprachen |
|
|
Die Erzdiözese |
|
|
Organisation, Erzbischof, Statistik |
|
|
Service |
|
|
Rat & Hilfe, Links, Bildung, Newsletter |
|
|
Glaube & Leben |
|
|
Gebete, Gedanken, Kirchenjahr |
|
|
Pfarren |
|
|
Vikariat, Dekanat, Pfarre, Gemeinde |
|
|
Termine |
|
|
Veranstaltungen, Kultur und Kunst |
|
|
Suche |
|
|
Suchen und finden in Stephanscom.at |
|
|
Impressum |
|
|
Kontakt und Impressum |
|
|
|
|
|
|
Was, Wie, Wo???
 |
Was ist zu tun im Fall, dass Sie ihr Kind taufen lassen, oder zur Erstkommunion anmelden wollen. Diese und viele andere Fragen finden Sie hier beantwortet.
|
Eine Einführung zu den Sakramenten von Pfarrer Gerald Gump finden Sie hier.
|
|
Taufe
Erstkommunion
Firmung
Hochzeit
Krankensalbung
Wiederversöhnung / Beichte
Tod und Begräbnis
Kirchenwiedereintritt
|
|
|
|
Mit der Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Die Taufe kann in jeder Pfarre empfangen werden. Wenn nicht in der Wohnpfarre getauft wird, braucht man eine Einverständniserklärung der Wohnpfarre.
Für die Anmeldung eines Kindes zur Taufe rufen Sie bitte in der zuständigen Pfarrkanzlei an. Meist empfiehlt sich sechs bis acht Wochen vor dem Wunschtermin mit dem Pfarrer in Kontakt zu treten.
Folgende Dokumente brauchen Sie:
- Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes
- Taufschein von Eltern und Paten
- Trau- und Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet)
Mit dem Pfarrer oder der Pfarrsekretärin werden Sie dann einen Termin für das Taufgespräch festlegen.
Der Taufpate oder die Taufpatin ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung und muss getauft und gefirmt sein. Folgende Dokumente muss er/sie beibringen:
- Taufschein
- Trauungsschein (falls verheiratet)
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
Kinder der 2.Klasse Volksschule werden gemeinsam zur Erstkommunion geführt.
Die Vorbereitung findet in Kleingruppen mit Tischmüttern unter Leitung des Pfarrers oder Pastoralassistenten/Pastoralassistentin statt. Termine werden im Religionsunterricht bekannt gegeben. Die Vorbereitungsstunden beginnen im Herbst.
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen.
Für die Firmung gibt es in jeder Pfarre eine bestimmte Vorbereitungszeit. Diese können Sie in der jeweils zuständigen Pfarrkanzlei erfragen, Dort erfahren Sie auch den Anmeldeschluß für die Firmvorbereitungszeit.
Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, also getauft, gefirmt und falls verheiratet kirchlich verheiratet sein.
Er / Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können, was eine eigenes aktives Glaubensleben erfordert.
Im Kirchenrecht von 1983 ist empfohlen, dass diesen Dienst - so es sinnvoll und möglich erscheint - derselbe Mann / dieselbe Frau übernimmt, der/die bereits bei der Taufe das Patenamt wahrgenommen hat.
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
Für die Anmeldung der Hochzeit wenden Sie sich an den zuständigen Pfarrer oder Seelsorger Ihrer Gemeinde.
Folgende Dokumente benötigen die Brautleute:
- Geburtsurkunde
- Taufschein (einen aktualisierten erhalten Sie in ihrer Taufpfarre)
- Meldezettel
- Lichtbildausweis
Vor der Hochzeit ist ein Eheseminar (Termine und Orte erfahren Sie in der Pfarrkanzlei) und ein Gespräch (das sogenannte Brautgespräch) mit dem Pfarrer nötig.
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
Bitte melden Sie sich in der Pfarrkanzlei, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder Freunde das Sakrament der Krankensalbung emfangen möchten, damit ein Termin vereinbart werden kann.
Zusätzlich gibt es in vielen Gemeinden ein sogenanntes Krankenfest, bei dem alle die krank sind das Sakrament in der Kirche empfangen können.
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
In jeder Pfarre wird das Sakrament der Wiederversöhnung angeboten. Oft im Beichtstuhl oder im Aussprachezimmer. Entweder gibt es extra Beichtzeiten in der Pfarrkirche, oder Sie vereinbaren mit Ihrem Pfarrer einen extra Termin.
Im Stephansdom können Sie zum Sakrament der Wiederversöhnung kommen:
Wochentags 07:00-22:00 Uhr
Wochenende, Feiertage 07:00-13:00 Uhr, 17:00-22:00 Uhr
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
Wenn jemand aus Ihrer Familie verstorben ist, dann sind verschiedene Amtswege zu erledigen. Für die Bestattung müssen Sie Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:
- Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung"
- eigener Lichtbildausweis
- Personaldokumente der/des Verstorbenen soweit vorhanden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug)
- Heiratsurkunde
- Meldezettel
- bei Verwitweten: zusätzlich die Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde
- bei Geschiedenen: zusätzlich das Scheidungsurteil
- bei Akademikerinnen/Akademikern: zusätzlich den urkundlichen Nachweis akademischer Grade
Für die Bestattung und den Gottesdienst in der Kirche nehmen Sie bitte Kontakt zur zuständigen Pfarre auf. Die Pfarrsekretärin oder der Pfarrer werden sich um Sie bemühen und mit Ihnen gemeinsam den Gottesdienst vorbereiten.
Informationen für Begräbnisbesteller
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
Das wichtigste ist das Gespräch mit einem Priester Ihrer Wahl. Im Normalfall kann das der Pfarrer Ihrer Wohnsitzpfarre sein.
Diesem ist vom Erzbischof der Auftrag gegeben die pastoralen Belange der Menschen in seinem Bereich wahrzunehmen.
Sollten Sie jedoch aus den verschiedensten Gründen einen anderen Priester wählen wollen, so ist das auch kein Problem. Jeder Priester kann und wird Ihnen dann alles genau darlegen, wie die Vorgehensweise beim Wiedereintritt ist, und Sie nach Möglichkeit bei diesem Schritt begleiten.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Christine Mitter
Stephansplatz 4/7/1
1010 Wien
Tel.: 01 - 51552 - 3681
E-Mail: oeff.arbeit@edw.or.at
|
zurück zur Auswahl
|
|
|
|
|