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E-Mail: ombudsstelle@edw.or.at
Vorsprache nur nach persönlicher Terminvereinbarung
Tel. +43-1-319 66 45
Mo + Fr 9-12 Uhr; Di + Do 9-12 und 13-16 Uhr
Neu: aktueller
Folder der Ombudsstelle
Behelf:Rahmenordnung "Maßnahmen, Regelungen und
Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt" zum Download.
Link: Diözesane
Ombudsstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche
Unter sexuellem Missbrauch versteht man die Nötigung einer Person zu
sexuellen Handlungen oder sexuellem Verhalten, wenn diese Person
minderjährig oder wegen einer Krankheit unfähig ist, die Bedeutung des
sexuellen Vorgangs zu verstehen oder sich aus anderen Gründen nicht dagegen
wehren kann.

Johannes Wancata ist seit 2009 mit der Leitung der Ombudsstelle beauftragt.
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In der Erzdiözese Wien wurde 1996 die "Ombudsstelle der Erzdiözese
Wien für Opfer sexuellen Missbrauchs in der Kirche" eingerichtet und im Jahr
2009 wurde Prof. Johannes Wancata mit der Leitung der Stelle beauftragt. Die
Ombudsstelle verfügt über Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der Kinder- und
Jugendpsychiatrie, der Psychotherapie, der Bildungs- und
Erziehungswissenschaften, der Psychologie, der Sozialarbeit und des
Zivilrechts.
In der täglichen Arbeit geht es darum den Missbrauchsopfern zu
helfen, die weit verbreitete Scham zu überwinden und über derartige
Erfahrungen zu sprechen. Weiters ist es wichtig, die Angst zu nehmen als
"Verräter an der Kirche" dazustehen. In jedem Fall wird die Anonymität
gewahrt. Wer mit der Ombudsstelle Kontakt
aufnimmt, bestimmt selbst das Ziel und den Rahmen der Gespräche und mögliche
weitere Schritte.
Für Opfer und Betroffene, die sich nicht direkt an die
Ombudsstelle wenden wollen, besteht die Möglichkeit Kontakt über das
"Unabhängige Wiener Kinderschutzzentrum" (Tel. 01/526 18 20) oder die
Beratungsstelle für misshandelte oder sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen
und Jugendliche "TAMAR" (Tel.: 01/334 04 37) aufzunehmen.
Was ist sexueller Missbrauch?Sexueller Missbrauch bedeutet, dass Menschen unter Ausnützung
eines Abhängigkeitsverhältnisses oder mittels psychischer oder physischer
Gewalt angehalten werden:
- sich abgreifen zu
lassen
- den Täter oder die
Täterin abgreifen zu müssen
- die (entblößten)
Geschlechtsteile ansehen bzw. angreifen zu
müssen
- sich zur sexuellen
Befriedigung am Körper des Täters bzw. der Täterin reiben zu
müssen
- an sich selbst oder
am Täter bzw. der Täterin sexuelle Handlungen vorzunehmen
- sich auszuziehen und
betrachten oder photographieren lassen zu müssen
- sich mit
pornographischen Filmen oder Bildern konfrontieren zu müssen
- sich küssen lassen
zu müssen
- zum (verletzenden)
Geschlechtsverkehr gezwungen zu werden
Das alles ereignet sich natürlich keineswegs nur im Bereich der
Kirche, sondern ebenso in Familien, in Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche im Sport-, Kultur- und Sozialbereich oder in Schulen. Aber
Missbrauch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche steht als
Ausbeutung von Schwächeren nicht nur im Gegensatz zur Botschaft des
Evangeliums, sondern es wird dabei auch der Beziehung der Opfer zu Gott, zum
Glauben und zur Kirche nicht mehr gut zu machender Schaden
zugefügt.
Team der Ombudsstelle:Prim. Dr. Ralf GÖSSLER – Facharzt für Kinder- und
Jugendpsychiatrie
Dr. Patrick FROTTIER – Facharzt f. Psychiatrie,
Psychotherapeut
Mag. Helfried HAAS – Jurist
Mag. Walter KABELKA – Psychotherapeut
Dr. Andrea KUCERA – Klinische- und Gesundheitspsychologin,
Psychotherapeutin
Helmuth MICHELBACH – Dipl. Sozialarbeiter, Psychotherapeut
Mag. Brigitta MÜHLBACHER – Klinische- und Gesundheitspsychologin,
Psychotherapeutin
Dr. Sabine VÖLKL-KERNSTOCK – Klinische- und Gesundheitspsychologin,
Psychotherapeutin
Marietta WINKLER – Dipl. Sozialarbeiterin, Psychotherapeutin
Gertraud WOLFBAUER
(red)
05.03.2004
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