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- 19.03.10

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Gemeinsam für Kreuze in der Schule
© kathbild.at/RupprechtKreuze in Klassenzimmern stehen außer Frage, das haben die beiden Regierungsparteien klar gemacht. Die Anbringung religiöser Symbole im öffentlichen Raum wird auch in Zukunft möglich sein.

Die österreichischen Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP haben klar gemacht, dass die Kreuze in den Klassenzimmern außer Frage stehen. Im Nationalrat wurde Donnerstag, 19. November 2009, ein entsprechender Entschließungsantrag der Koalition an die Regierung gerichtet. Sie wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen Raum auch in Zukunft möglich und die Anbringung von Kreuzen in Klassen mit einer Mehrheit von Schülern christlicher Konfession gesichert ist.

"Kreuz-Urteil" noch nicht rechtskräftig

© kathbild.at/Rupprecht
Kreuze werden auch in Zukunft in österreichischen Klassenzimmern hängen.

Mit dem Antrag wurde auf das umstrittene "Kreuz-Urteil" des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs eingegangen. In einem nicht rechtskräftigen Urteil hatte der Straßburger Gerichtshof gemeint, dass Kreuze nicht in den italienischen Schulklassen hängen dürfen, weil damit das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit verletzt würde.

Der Nationalrat hat nun die ösetrreichische Bundesregierung aufgefordert, gegenüber den europäischen Institutionen klarzustellen, dass die Wertungen und Schlussfolgerungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs nicht dem Verständnis des im Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechts auf Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit entsprechen.

Glaubensfreiheit nicht einschränken

In der Debatte hatte die SP-Menschenrechtssprecherin Marianne Hagenhofer im Hinblick auf das "Kreuz-Urteil" des Menschenrechtsgerichtshofs die Bedeutung der Glaubensfreiheit betont. "Das Zurückdrängen religiöser Symbole hat eine breite Diskussion ausgelöst. Dinge, die bei uns in der Verfassung festgeschrieben sind, müssen wir weiter verfolgen. Wir werden auch weiterhin gegenüber dem Europäische Menschenrechtsgerichtshof unsere klare und völkerrechtlich begründete Haltung vertreten. Wir wollen, dass die Glaubensfreiheit nicht schon wieder eingeschränkt wird", so Hagenhofer.

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(red/KAP)

20.11.2009


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