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- 02.09.10

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Kardinal Schönborn zum neuen Bioethik-Dokument
© Stephanscom.atDen "Schutz des Lebens" sowie einen "konstruktiver Dialog mit der Wissenschaft", das begrüßt Kardinal Christoph Schönborn am Bioethik-Dokument, "Dignitas Personae", der vatikanischen Glaubenskongregation.

Kardinal Christoph Schönborn hat am Freitag, 12. Dezember 2008, das neue Dokument "Dignitas Personae" der vatikanischen Glaubenskongregation als wichtigen Beitrag zum "Schutz des Lebens" begrüßt. In seiner Stellungnahme zu dem Bioethik-Dokument unterstrich der Wiener Erzbischof die Notwendigkeit eines "konstruktiven Dialogs mit der Wissenschaft". Die Kirche schaue mit Hoffnung auf die wissenschaftliche Forschung. Sie betone aber auch die Bedeutung der Menschenwürde und wende sich gegen jede Instrumentalisierung des Menschen: "Das Leben des Menschen ist von seinem Beginn bis zu seinem natürlichen Ende zu achten und zu schützen."

Wortlaut der Stellungnahme:

© Stephanscom.at
Kardinal Schönborn begrüßt das neue Bioethik-Dokument der Glaubenskonkregation.

"Angesichts der immer weiter fortschreitenden Möglichkeiten der Manipulation menschlichen Lebens im Kontext embryonaler Stammzellenforschung, des Klonens, der Herstellung von Mensch-Tier-Hybriden, der genetischen 'Verbesserung' des Menschen ('enhancement') sowie des Umgangs mit vorgeburtlichem Leben und neuer Fortpflanzungstechniken sieht sich die Glaubenskongregation veranlasst, eine neue Stellungnahme zu diesen aktuellen Fragen zu veröffentlichen. Sie schließt dabei an das Dokument 'Donum vitae' aus dem Jahre 1987 an. Die neue Instruktion trägt den Titel 'Dignitas Personae' und stellt die Würde der menschlichen Person in den Mittelpunkt.

Das Dokument umfasst drei Teile: Im ersten Teil werden einige 'anthropologische, theologische und ethische Aspekte von grundlegender Bedeutung in Erinnerung gerufen', im zweiten Teil geht es um neue Probleme im Kontext der Fortpflanzung des Menschen und in Teil drei werden neue Therapien mit Hilfe embryonaler Stammzellen und die Manipulation des menschlichen Erbgutes behandelt. Das Dokument legt Wert auf einen konstruktiven Dialog mit der Welt der Wissenschaft und hebt hervor, dass das Lehramt 'ein Wort der Ermutigung und des Vertrauens gegenüber einer kulturellen Perspektive bringen' möchte, 'die in der Wissenschaft einen wertvollen Dienst am umfassenden Gut des Lebens und der Würde jedes Menschen sieht'. Die Kirche 'schaut deshalb mit Hoffnung auf die wissenschaftliche Forschung und wünscht, dass sich viele Christen dem Fortschritt in der Biomedizin widmen'. Vor allem sollen die Erkenntnisse der Wissenschaft auch den armen und durch Krankheiten stark betroffenen Ländern dieser Erde zur Verfügung gestellt werden.

Gerade wegen dieser positiven Einstellung gegenüber der Wissenschaft betont das Dokument, dass die Freiheit der Wissenschaft und des einzelnen Forschers nicht an den fundamentalen Gütern des Menschen, die auf seiner Menschenwürde basieren, vorüber gehen kann. Diese Menschenwürde kommt jedem Menschen zu, unabhängig von Alter, Rasse, Geschlecht, genetischer Ausstattung, Krankheit oder Gesundheit. Aus der Würde des Menschen folgt sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie das Verbot der vollständigen Instrumentalisierung. Daher hebt das Dokument hervor, dass das Leben des Menschen von seinem Beginn an bis zu seinem natürlichen Ende zu achten und zu schützen ist.

Konkret bezieht sich dies auf den Umgang mit menschlichen Embryonen bzw. 'embryonalen Menschen' im Kontext der embryonalen Stammzellenforschung, des Klonens sowie der Herstellung von Mensch-Tier-Mischwesen oder anderen alternativen Quellen pluripotenter Stammzellen. Neben diesen grundsätzlichen Erwägungen wird auf die weiterhin bestehende Erfolglosigkeit einer Therapie mit embryonalen Stammzellen hingewiesen.

Die Kirche nimmt bei diesen Fragen des Lebensschutzes keine Sonderposition ein, sondern konkretisiert Stellungnahmen, die schon der Europarat und die Europäische Union vorgelegt haben. In der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (Oviedo-Konvention) des Europarates von 1997, die 'die Würde und die Identität aller menschlichen Lebewesen' schützen will (Artikel 1), heißt es (in Artikel 18,2), dass 'die Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken' verboten ist und die Rechtsordnung 'einen angemessenen Schutz des Embryos zu gewährleisten' hat, 'sofern sie Forschung an Embryonen in vitro zulässt' (Artikel 18,1). Ferner ist in der Biopatent-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 in Art. 6,2c festgehalten, das 'die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen und kommerziellen Zwecken' von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist und auch 'Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen' nicht patentierbar sind (Art 6,2a). Schließlich ist in diesem Dokument in den erläuternden Bemerkungen im Artikel 38 festgehalten, dass die Herstellung von 'hybriden Lebewesen, die aus … Zellen von Mensch und Tier entstehen' gegen die Menschenwürde verstoßen und ebenfalls von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind.

Das Dokument 'Dignitas Personae' hebt am Schluss hervor, dass sich die Kirche bewusst ist, dass ihre Sittenlehre oft kritisiert wird, weil sie zu viele Verbote enthält. Das Umgekehrte aber ist der Fall. Die Kirche muss sich auch deshalb für den Schutz des Lebens einsetzen, da die Geschichte gezeigt hat, dass die Fähigkeiten, die dem Menschen von Gott anvertraut sind, nicht immer im Dienst am Menschen genutzt wurden. Die Schwächsten und Wehrlosesten sind dabei oft die Leidtragenden gewesen.

So erhoffe ich mir anlässlich der Veröffentlichung dieses Dokumentes einen konstruktiven Dialog mit der Wissenschaft und der Gesellschaft sowie eine vorurteilsfreie Diskussion des vorgelegten Dokumentes. Ich tue dies in der Hoffnung, dass auch der rein naturwissenschaftlich denkende Mensch das eine oder andere Argument reflektiert und die positive Intention des Lehramtes zum Schutz des Lebens annehmen kann."

(red/KAP)

12.12.2008


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