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- 02.09.10

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"Das Leben Behinderter wird in Frage gestellt"
© Rupprecht@kathbild.at"Die Gesellschaft muss Behinderte bejahen", fordert Caritas-Präsident Franz Küberl angesichts des OGH-Urteils, das den Eltern eines behinderten Kindes Schadenersatz zuspricht. VP-Behindertensprecher Franz Joseph Huainigg sieht das Leben Behinderter Menschen in Frage gestellt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einem Elternpaar Schadenersatz für den gesamten Unterhalt ihres behinderten Sohnes zugesprochen, da sie ihn bei richtiger Diagnose abgetrieben hätten. Caritas-Präsident Küberl erklärte am Mittwoch, 5. März 2008, aus den Erfahrungen in den Beratungsstellen der Caritas wisse man, dass Ärzte auf Schwangere zunehmend einzuwirken versuchen, sowohl "absehbar behinderte" als auch "möglicherweise behinderte" Kinder nicht auszutragen. Damit werde das Bemühen, Behinderten als Menschen mit vollem Wert und voller Würde ihren Platz in der Gesellschaft zu gewährleisten, zunehmend unterwandert, warnte Küberl.

Es muss eine andere Lösung geben

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"Auf die Eltern eventuell behinderter Kinder wird massiv Druck ausgeübt", so Küberl.

Es sei zwar aus rechtlicher Sicht verständlich, dass ärztliche Fehldiagnosen nicht ohne Folgen bleiben können. Das Problem einer nicht festgestellten Behinderung bei einem Ungeborenen müsse aber auf andere Weise gelöst werden als über Schadenersatzforderungen. Solche Forderungen von betroffenen Frauen hätten auch darin ihren Grund, dass sie sonst nicht finanziell unterstützt werden, stellte Küberl fest. Sie erhielten etwa nach wie vor viel zu wenig Pflegegeld. Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, seien in einer schwierigen Situation. Sie verlieren beispielsweise Freunde, weil man mit Behinderten "nichts zu tun haben will" - das wisse man aus den Erfahrungen, die betroffene Eltern in Beratungsgesprächen der Caritas berichten, so Küberl.

"Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen"

Auch VP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg zeigte sich über das jüngste OGH-Urteil bestürzt. "Der OGH bedenkt nicht die weitreichenden Konsequenzen seines Urteils, wenn er den Eltern nicht nur den Mehraufwand durch Pflege und Betreuung, sondern den gesamten Unterhalt zuerkennt. Damit wird die Lebensexistenz dieses Kindes auf Grund seiner Behinderung in Frage gestellt. Das hat natürlich ganz generell auch weitreichende Auswirkungen auf die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderung", sagte Huainigg.

"Recht auf Leben"

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"Auch ein Mensch mit Behinderung stellt eine Bereicherung dar", so Huainigg.

Der mittlerweile sechsjährige Bub, der offensichtlich aufgeweckt und intelligent sei, habe trotz Pflegebedarfs ein "Recht auf Leben", unterstrich der Abgeordnete. "Auch ein Mensch mit Behinderung stellt eine Bereicherung dar. Lebensfreude und Lebenskraft sind nicht nur von Menschen ohne Pflegebedarf gepachtet. Die OGH-Richter haben sich offensichtlich nicht mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auseinander gesetzt". Es müsse auch berücksichtigt werden, dass im konkreten Fall selbst bei einer richtig erstellten Diagnose keine Therapie oder Behandlung möglich gewesen wäre. Es gebe daher keinen "Schaden" auf Grund einer nicht erfolgten medizinischen Behandlung. "Jedenfalls kann es nicht sein, dass der Schadenersatz-Anspruch für die gesamte Existenz des Kindes zuerkannt wird", betonte der Behindertensprecher.

"Wir müssen unsere Gesetze ändern"

"Wir müssen unsere Gesetze dahingehend ändern, dass Eltern jene Unterstützung für ihr behindertes Kind bekommen, die ihnen ein gleichberechtigtes integriertes Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Es kann nicht sein, dass die Eltern behaupten müssen, sie hätten ihr Kind jedenfalls abgetrieben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Letztlich führt diese Judikatur dazu, dass Eltern, die aus ethischen Gründen eine Abtreibung grundsätzlich ablehnen, massiv benachteiligt werden".

Weitere Artikel:

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(red/KAP)

05.03.2008


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