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- 30.07.10

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Erklärung zur Frage des Umgangs mit sexuellem Missbrauch in der Kirche
Wortlaut der Erklärung von Kardinal Christoph Schönborn - Veröffentlicht am 7. November 2003


(1) In den letzten Jahren ist die Kirche auch in unserem Land immer wieder im Mittelpunkt von öffentlicher Diskussion und Kritik gestanden, weil Mitarbeitern der Kirche vorgeworfen oder auch nachgewiesen wurde, ihnen anvertraute Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Oft wurde dabei auch die Vermutung geäußert, die Kirche sei gar nicht an der Aufdeckung von Missbrauch in ihren eigenen Reihen und an einer vorbehaltslosen Aufklärung von Vorwürfen interessiert. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Er betrifft, wie der Missbrauch selbst, nicht nur die Glaubwürdigkeit der Kirche hinsichtlich der Botschaft, die sie verkündet. Der Vorwurf betrifft auch das Vertrauen, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche und deren Arbeit tagtäglich entgegengebracht wird, Priestern und Laien, hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen.

(2) Deshalb möchte ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Leitung der Erzdiözese Wien alles im Rahmen des Möglichen tun, damit die Menschen vor Missbrauch geschützt werden, die sich den Diensten der Kirche anvertrauen oder diesem Dienst anvertraut werden: insbesondere die Kinder und Jugendlichen sowie Menschen mit besonderem Bedarf an Betreuung und Pflege.

I. Begriffsbestimmung

(3) Unter sexuellem Missbrauch versteht man die Nötigung zu einem sexuellen Verhalten unter Ausnützung eines Autoritäts- bzw. Abhängigkeitsverhältnisses oder der Unfähigkeit einer abhängigen, unreifen Person, eine abgewogene Zustimmung zu geben. Tatbilder des sexuellen Missbrauchs sind das Zurschaustellen sexueller Akte (Exhibitionismus, Pornographie), das Berühren oder Berührenlassen an den Geschlechtsteilen, der sexuelle Verkehr ohne Bedrohung oder die Vergewaltigung.

II. Spezielle Aspekte des Missbrauchs in der Kirche. Die Ombudsstelle

(4) Sexueller Missbrauch ist in allen gesellschaftlichen Bereichen bis hinein in die Familien feststellbar, auch in der Kirche. Aber bei Missbrauch in der Kirche geht es um mehr als um das Schuldigwerden Einzelner.

(5) Der sexuelle Missbrauch steht nicht nur in schwer wiegendem Widerspruch zur Sexualmoral der Kirche. Er ist auch ein schweres Vergehen an der Würde des Menschen und eine Ausnützung Kleinerer und Schwächerer, denen das von der Kirche verkündete Evangelium Jesu besonders gilt (vgl. Mt 18,1-10). Er hat für die Opfer meistens kaum wieder gut zu machende Beeinträchtigungen in der weiteren persönlichen Entwicklung und in ihren Partnerbeziehungen zur Folge. Missbrauch in der Kirche geschieht auch im Zusammenhang mit Gottesdienstfeiern und der Sakramentenspendung. Die Erfahrung des Missbrauchs durch Menschen, die im Namen von Kirche und Religion tätig sind, belastet die Opfer in ihrer Beziehung zu Gott schwer und stört diese Beziehung oft für das ganze weitere Leben.

(6) In den Pfarren, in den kirchlichen Einrichtungen und kirchlichen Gemeinschaften wie auch in den Einrichtungen der in unserer Diözese tätigen Ordensgemeinschaften soll den Menschen eine sichere, respektvolle und der persönlichen Entwicklung förderliche Umgebung geboten werden. Wo es dennoch zu Missbrauch gekommen ist oder Verdacht auf Missbrauch besteht, muss es vorbehaltlose Aufklärung, umgehende Hilfe für Opfer und angemessene Konsequenzen für Missbrauchstäter geben. Deshalb habe ich 1996 die diözesane "Ombudsstelle für Opfer sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche" eingerichtet.

III. Maßnahmen zu besserer Vorbeugung

(7) Auf der Grundlage der Erfahrungen dieser Stelle und nach eingehender Beratung mit Fachleuten habe ich nun den Auftrag zu folgenden konkreten Maßnahmen zur besseren und möglichst wirksamen Vorbeugung von sexuellem Missbrauch gegeben:

(8) eine möglichst breite Information der Pfarren, kirchlichen Gemeinschaften und Einrichtungen über Missbrauch, dessen Formen und dessen Folgen für die Opfer

(9) besondere Sorgfalt in der Auswahl von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinsichtlich deren Vertrauenswürdigkeit im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und besonders Schutzbedürftigen

(10) besondere Aufmerksamkeit in den Ausbildungen für die Fragen der persönlichen und sexuellen Entwicklung und Reife der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

(11) verstärktes berufsbegleitendes Angebot von Beratung und Hilfe für persönliche Krisensituationen und Probleme im Umgang mit anvertrauten oder sich anvertrauenden Menschen

(12) Richtlinien für ein Verhalten gegenüber anvertrauten oder sich anvertrauenden Menschen, das der kirchlichen Mitarbeit angemessen ist.

IV. Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit Missbrauch

(13) Neben einer möglichst wirksamen Vorbeugung sind mir auch Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Umgangs mit aufgedecktem Missbrauch bzw. mit Hinweisen oder Verdacht auf Missbrauch wichtig:

(14) das Ernstnehmen jedes Vorwurfes oder Hinweises

(15) umgehende Schritte einer vorbehaltlosen Klärung, die nicht nur im Interesse der vom Missbrauch betroffenen oder gefährdeten Menschen, sondern auch derer liegt, die sich gegebenenfalls mit unzutreffenden Beschuldigungen konfrontiert sehen

(16) die Vermeidung der Missbrauchsgefährdung weiterer Menschen

(17) das Angebot von Hilfe für die vom Missbrauch Betroffenen und deren Angehörige

(18) Hilfestellung für die Pfarren, Einrichtungen und Gemeinschaften, die sich mit aufgedecktem Missbrauch oder dem Verdacht auf Missbrauch in ihrem Bereich konfrontiert sehen

(19) Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden

(20) eine Öffentlichkeitsarbeit, die über die konkreten Schritte der Kirche zur Klärung von Vorwürfen, die Ergebnisse der Klärungsbemühungen und die daraus gezogenen Konsequenzen informiert.

V. Die Fachkommission

(21) Weiters habe ich eine Fachkommission zur Beratung in den Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise und die angemessenen Konsequenzen für Missbrauchstäterinnen und -tätern eingerichtet.

VI. Mitwirkung aller in der Kirche

(22) Zur Wirksamkeit aller dieser Maßnahmen bedarf es aber weitgehend der Bereitschaft aller in der Kirche: sich informieren über Missbrauch, dessen Formen und Folgen, Aufmerksamkeit und Mut, an der Aufdeckung von Missbrauch und an der Vermeidung weiterer Missbrauchsgefahr mitzuwirken.

(23) Dazu empfehle ich frühzeitig mit der Ombudsstelle Kontakt aufzunehmen. Diese steht sowohl zur Bewertung und Einordnung von Beobachtungen, als auch für vertrauliche Gespräche mit mutmaßlichen Opfern zur Verfügung und unternimmt weitere Schritte nur im Einvernehmen mit diesen.

(24) Häufig wird auf Aussagen oder Hinweise von mutmaßlichen Missbrauchsopfern von Teilen der Bevölkerung aggressiv und mit Gegenbeschuldigungen reagiert. Missbrauchstäter sind oft angesehene und allgemein geschätzte Persönlichkeiten. Im ersten Moment will man nicht wahrhaben, was geschehen sein kann, und stellt Menschen, die Missbrauch aufdecken, als Verleumder hin. Das verletzt nicht nur diese Menschen tief. Es wird damit auch ein Klima der Angst vor der Aufdeckung von Missbrauchserfahrungen und Missbrauch erzeugt. Meistens führt das auch zu tiefen Spaltungen der Gemeinschaft. Um dem entgegen zu wirken, soll Gemeinden und Einrichtungen, die von Missbrauchsvorwürfen mit betroffen sind, Hilfe im Umgang mit den Vorwürfen, vor allem aber auch im Umgang miteinander geleistet werden.

VII. Täter

(25) Missbrauchstäter und -täterinnen sind oft psychisch gestört. Sie haben aufgrund beeinträchtigter persönlicher Entwicklung Probleme mit ihrem Selbstwertgefühl und weichen daher zur Befriedigung ihrer Sexualität auf Schwächere aus. Sie brauchen fachgerechte Hilfe im Umgang mit den Störungen in ihrer Persönlichkeitsstruktur und vor allem dabei, zur Wahrheit über ihr Verhalten und ihre Situation zu finden. Die Aufdeckung von Missbrauchsverhalten ist ein erster Schritt zu dieser Wahrheit und eine Chance zur persönlichen Lebensänderung.

VIII. Verantwortung in der Beichte und der geistlichen Begleitung

(26) Grosse Verantwortung kommt in der Problematik des sexuellen Missbrauchs auch dem Dienst der Beichtväter und den geistlichen Begleiterinnen und Begleitern von Opfern und Tätern zu. Seitens der Diözese wird es dazu in Zukunft ein breiteres Angebot zur fachlichen und spirituellen Weiterbildung in diesen wichtigen Aufgaben geben.

IX. Bitte um Verzeihung

(27) Ich will mein Schreiben nicht schließen, ohne im Namen der Kirche erneut alle Menschen um Verzeihung zu bitten, die einem Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirche ausgesetzt waren. Die Kirche bietet den Opfern Hilfe in der Aufarbeitung und Bewältigung der schlimmen Erfahrungen an. Ich bitte aber auch um Verzeihung, wo seitens der Verantwortlichen in der Kirche angesichts aufgedeckten Missbrauchs oder schwer wiegender Hinweise nichts oder zu wenig geschehen ist.

X. Ausblick und Hoffnung

(28) Gott möge uns helfen im Umgang mit dem Versagen und der Verantwortungslosigkeit in unseren eigenen Reihen: damit den zu Schaden Gekommenen und in ihrer Würde Verletzten geholfen und weiterer Schaden verhindert wird; damit die Menschen, die sich des Missbrauchs schuldig gemacht haben, Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und konkrete Konsequenzen daraus ziehen. Für uns alle gilt gerade hier das Hoffnung gebende Wort Jesu: "Die Wahrheit wird euch frei machen...". (Joh 8,32). Um einen umfassenden Dienst an dieser Wahrheit bitte ich alle in der Kirche.

Wien, am 7. November 2003

Kardinal Dr. Christoph Schönborn
Erzbischof von Wien

Dr. Walter Mick
Ordinariatskanzler

Beilage: Ansprache von Papst Johannes Paul II. an die Bischöfe der Vereinigten Staaten von Amerika vom 23.4.2002

(red)

08.11.2003


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