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- 02.09.10

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"Ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft"
© Bilderbox.comDer Katholische Familienverband und die Katholische Jugend begrüßen die Initiativen zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Auch eine Familienverträglichkeitsprüfung für Gesetze wäre wünschenswert, so der Familienverband.

Der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) begrüßt die Initiativen, Kinderrechte in den Verfassungsrang zu heben. "Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, bedeutet ein gesellschaftspolitisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft", betonte der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Clemens Steidl, am Dienstag, 29. September 2009. "Da sich Kinder nicht selbst schützen und verteidigen können, bedarf es rechtlicher Maßnahmen zugunsten von Kindern und deren Familien", so Steindl. Die UN-Kinderrechte-Konvention wurde vor 20 Jahren beschlossen, Österreich ratifizierte die Konvention 1992.

Familienverträglichkeitsprüfung

© kathbild.at/Rupprecht
"Ein Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft", so Steindl.

Ein Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft wäre es, jedes Gesetz einer Familienverträglichkeitsprüfung zu unterziehen, betonte Steindl. Alle Gesetze und administrativen Maßnahmen sollten auf ihre Familien- und Kindertauglichkeit überprüft werden, wie dies bereits unter dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit oder der Umweltverträglichkeit geschehe. "Durch die Familienverträglichkeitsprüfung würde das Kindeswohl verbindlich und konkret berücksichtigt werden und eine stärkere Gewichtung erfahren", so Steindl.

Kinderrechte einklagbar

© KJ
"Der Grundrechtsschutz junger Menschen wird verbessert", so Ingrid Zuniga Zuniga.

Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht eingehalten werden. Familienstaatssekretärin Christine Marek meinte dazu, Jugendorganisationen wie Katholische Jungschar oder die Kinderfreunde könnten diese Aufgabe übernehmen. Nach Angaben des Frauenministeriums müsste diese Aufgabe aber der Jugendwohlfahrt überlassen sein.

"Endlich wird der Grundrechtsschutz verbessert"

"Mit dieser notwendigen Maßnahme wird endlich der Grundrechtsschutz junger Menschen verbessert": Mit diesen Worten begrüßte auch Ingrid Zuniga Zuniga, die Vorsitzende der Katholischen Jugend Österreich (KJÖ), die Initiative zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. "Kinder und Jugendliche bilden einen aktiven Teil unserer Gesellschaft, gestalten diese mit und bringen sich ein. Sie wollen wahr- und ernst genommen, wertgeschätzt und akzeptiert werden", so Zuniga in einer KJÖ-Aussendung.

Bedauerlich sei für die Katholische Jugend allerdings, dass nicht alle Artikel der UN-Kinderrechtskonvention Eingang in den neuen Gesetzesvorschlag gefunden haben. Das Recht auf Bildung laut Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention und das Recht auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Artikel 23) müsse gewährleistet sein, damit echte Teilhabe möglich ist.

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(red/KAP)

30.09.2009


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